St. Walburga – eine private Ersatzschule
St. Walburga Neuenheerse in der Trägerschaft des Trägerverein St. Walburga Neuenheerse e. V. ist eine staatliche anerkannte Ersatzschule.
- Gemäß § 100 Schulgesetz NRW sind Ersatzschulen alle Schulen, die nicht vom Land oder den Gemeinden und Gemeindeverbänden, sondern von privaten Trägern unterhalten werden.
- Rechtliche Voraussetzungen sind Artikel 7, Abs. 4 und 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und Artikel 8, Abs. 4 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen.
- Die Unterrichtsinhalte von Ersatzschulen entsprechen den Richtlinien und Lehrplänen des Landes NRW, ergänzen diese durch neue Bildungskonzepte und setzen wichtige pädagogische Impulse.
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